Expertenrat

Einkommensgrenze beim Baukindergeld: Wann zählt welche Grenze?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Frieda H. am 03.10.2019 

Wir haben 2018 ein Kind bekommen und und in den Jahren 2017 und 2016 insgesamt mehr als 75.000 Euro Einnahmen gehabt. Zählt dann wirklich die 75.000 Euro Grenze oder die 90.000 Euro, wenn wir den Antrag noch 2019 stellen möchten? 

Antwort von aktion pro eigenheim 

Die Einkommensgrenze von 75.000 Euro ist ja eine theoretische, denn ohne Kind kann das Baukindergeld nicht beantragt werden. Für Sie gilt: Mit einem Kind liegt die Grenze für das zu versteuernde Jahreseinkommen bei 90.000 Euro. Das gilt auch, wenn das Kind erst nach den relevanten Steuerbescheiden zur Welt gekommen ist.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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