Wir haben 2018 ein Kind bekommen und und in den Jahren 2017 und 2016 insgesamt mehr als 75.000 Euro Einnahmen gehabt. Zählt dann wirklich die 75.000 Euro Grenze oder die 90.000 Euro, wenn wir den Antrag noch 2019 stellen möchten?
Die Einkommensgrenze von 75.000 Euro ist ja eine theoretische, denn ohne Kind kann das Baukindergeld nicht beantragt werden. Für Sie gilt: Mit einem Kind liegt die Grenze für das zu versteuernde Jahreseinkommen bei 90.000 Euro. Das gilt auch, wenn das Kind erst nach den relevanten Steuerbescheiden zur Welt gekommen ist.
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