Wir haben zu zweit ein 5 Familienhaus gebaut. Die Mitbauherrin bewohnt eine der Wohnungen selbst und ihr gehören 50% vom Haus. Sie hat eine Tochter und die Eigenheimzulage beantragt. Diese wurde nun abgelehnt weil es kein Ein- oder Zweifamilienhaus ist und auch keine Eigentumswohnung. Aber was soll der Unterschied zwischen Eigentumswohnung oder eigen genutzter Wohnung in dem Haus sein? Kann das einfach abgelehnt werden?
Eigentlich sollte eine Eigentumswohnung in einem 5-Familien-Haus förderfähig sein. Voraussetzung für die Eigenheimzulage in Bayern ist, dass die Wohnung den Anforderungen des Art. 46 BayBO entspricht und abgeschlossen ist. Liegt für die Wohnung denn eine Abgeschlossenheitsbescheinigung und Teilungserklärung vor? Falls nein, könnte das der Grund für die Ablehnung sein.
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