Wir wollen ein Haus kaufen. Wir könnten von der Schwiegermutter eine fehlende Summe x bekommen, wenn wir ihr die Eigentumswohnung überschreiben. Kann man dann einen antrag stellen oder würde das als Vortäuschung nicht gehen, da der Kaufvertrag wohl früher unterschrieben würde als eine Übereignung der Wohnung.
Tatsächlich ist für das Baukindergeld die richtige Reihenfolge entscheidend:
Wenn Sie die Eigentumswohnung erst übertragen und dann den Kaufvertrag für eine neue Wohnimmobilie unterschreiben, kommt das Baukindergeld in Frage. Wird dagegen zuerst der Kaufvertrag unterschrieben, greift die Voreigentumsregelung und eine Förderung ist nicht möglich.
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