Unsere Baugenehmigung wurde im September 2020 genehmigt, zuvor wurde bereits das Baugrundstück gekauft. Unser Einzugstermin wird im Dezember 2021 sein, somit auch die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt. Wir wollen eine zweite Immobilie kaufen, der notarielle Kaufvertrag soll aber schon im November 2021 abgewickelt werden. Haben wir in diesem Fall einen Anspruch auf das Baukindergeld? Welche Fristen sind ausschlaggebend?
Ausschlaggebender Stichtag für das Baukindergeld ist bei einem Neubau der Tag der Ausstellung der Baugenehmigung. Ist zu diesem Stichtag schon Wohneigentum vorhanden, führt das zum Ausschluss von der Förderung. Da Sie erst nach diesem Datum Wohneigentum erwerben, hat das keinen Einfluss auf das Baukindergeld.
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