Expertenrat

Wir haben im September 2017 ein Haus gekauft, ziehen allerdings erst im August 2018 ein. Werden wir einen Anspruch auf das Baukindergeld haben?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Dieter B. am 25.06.2018 

Wir haben im September 2017 ein Haus gekauft. (Notarvertrag im September 2017). Das Haus beziehen wir allerdings erst im August 2018, da der jetzige Eigentümer ein neues Haus baut. Meine Frage lautet: Werden wir einen Anspruch auf das Baukindergeld haben weil der die Schlüsselübergabe erst im August diesen Jahres erfolgt, oder haben wir keinen Anspruch da der Kaufvertrag bereits im September 2017 getätigt wurde? 

Antwort von aktion pro eigenheim 

Soweit wir wissen, werden das Datum des Kaufvertrags beziehungsweise der Baugenehmigung die relevanten Daten für das Baukindergeld sein, die Förderung gilt rückwirkend für die Verträge ab dem 1.1.2018. Demnach hätten Sie dann leider keinen Anspruch auf das Baukindergeld, weil der Vertrag schon im Herbst 2017 geschlossen wurde.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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