Wie verhält sich das mit dem evtl Baukindergeld. Wir planen ein Haus zu kaufen, Kaufvertrag im Mai, Übergabe und Zahlung im Dezember. Gilt bei sowas das Datum des Kaufvertrages oder der Übergang ins eigene Nutzen?
Voraussichtlich wird für das Baukindergeld beim Kauf einer gebrauchten Immobilie das Datum des Kaufvertrags maßgebend sein. Mehr können wir Ihnen dazu derzeit leider aber auch nicht sagen, denn es fehlt noch die gesetzliche Grundlage, so dass auch die Förderrichtlinien noch nicht bekannt sind.
Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.