Ich habe im Dezember 2019 mein Elternhaus überschrieben bekommen. Wir haben im Jahr 2020 auf demselben Grundstück aber ein Einfamilienhaus gebaut und sind jetzt im Januar 2021 eingezogen. Haben wir Anspruch auf Baukindergeld? Wir haben eine Baugenehmig für die Errichtung eines Einfamilienhauses, meine Eltern bewohnen den Altbau auf dem Grundstück.
Ob das Baukindergeld für Sie in Frage kommt, hängt entscheidend davon ab, wann genau Sie die Baugenehmigung erhalten haben. Wurde zuerst die Baugenehmigung erteilt und dann das Elternhaus überschrieben, ist die Förderung möglich. War das Elternhaus schon überschrieben als die Baugenehmigung erteilt wurde - waren Sie also schon Eigentümerin zum Zeitpunkt der Baugenehmigung - kommt das Baukindergeld nicht mehr in Frage.
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