Wir haben ein Haus gekauft, das wir für ca. 5 Jahre bewohnen und Baukindergeld beantragen möchten. Dann soll das alte Haus abgerissen werden und ein gleicher Stelle ein Neubau entstehen den wir ebenfalls selbst bewohnen werden. Endet das Baukindergeld dann nach 5 Jahren wenn das ursprüngliche Haus abgerissen wird, weil wir ja während des Neubaus nicht auf dem Grundstück wohnen können?
Ja, das Baukindergeld endet in diesem Fall dann nach 5 Jahren. Die Förderung kann nicht auf eine andere Wohnimmobilie übertragen werden und Sie können Ihren Hauptwohnsitz dann ja auch dort (zeitweise) nicht mehr haben.
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