Ich hätte eine Frage zur Förderung von Baukindergeld. Zur Sachlage: Ich lebe mit meiner Frau seit über 10 Jahren in einer Mietwohnung. 2015 haben wir unsere Tochter bekommen und letztes Jahr dann noch Zwillinge. Da es jetzt zu eng in der Mietwohnung wird, sind wir dabei einen Bauplatz zu kaufen um uns ein Haus zu bauen. Von den Einkünften her wären wir förderfähig, aber das Problem ist, dass meine Frau das kleine Haus der Eltern wegen der 10 Jahresfrist im Jahr 2015 überschrieben bekommen hat. Da die Eltern meiner Frau auch gerade erst Anfang 60 sind und auch im Haus Wohnrecht haben, habe ich die Befürchtung, dass uns die Förderung nicht zu Gute kommt. Gibt es für sowas schon Regelung?
Leider können wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt darauf noch keine Antwort geben. Gefördert wird der erstmalige Erwerb von Wohneigentum als Familie, ob ein überschriebenes Haus als Ausschlusskriterium gilt, wissen wir nicht. Veröffentlicht sind bisher die Eckdaten der Förderung, diese finden Sie in der Rubrik Baukindergeld.
Habe gerade schon geschrieben wegen der Überschreibung des Hauses. Danke erstmal für die Antwort. Sehe gerade das meine Frau das Haus am 1.9.2015 überschrieben bekommen hat. Bis dahin waren wir zwar verheiratet, hatten aber keine Kinder. Unsere 1. Tochter ist am 30.9.2015 geboren. Wäre das evtl. non Vorteil?
Ja, das kann tatsächlich von Vorteil sein, denn maßgeblich für den Familienbegriff soll der Geburtstag des ersten Kindes sein, so ist es den bisherigen Veröffentlichungen zu entnehmen. Ganz genau wissen wir es erst, wenn das Gesetz verabschiedet ist, vorausichtlich im Juni/Juli.
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