Wir haben einen Bauplatz zugeteilt bekommen und werden dieses Jahr die Baugenehmigung erhalten. Der Einzug wird aber wahrscheinlich auf Grund der Auslastung der Bauunternehmen erst 2022 sein. Zählt dann der Einkommensnachweis aus dem vorletzten und vorvorletzten Jahr vor der Baugenehmigung (also 2017+2018) oder die beiden Jahre 2019+2020, wenn 2022 der Einzug und somit auch der Antrag stattfindet. Damit hätte ich ja einen Nachteil, wenn ich nach Baugenehmigung auf einmal mehr verdiene.
Maßgeblich für das Baukindergeld sind die durchschnittlichen Einkünfte des zweiten und dritten Kalenderjahres vor der Antragstellung. Wenn Sie Ihren Antrag auf Baukindergeld also 2022 stellen, müssen Sie die Einkommensteuerbescheide aus den Jahren 2019 und 2020 einreichen.
Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.