Expertenrat

Haben wir Anspruch auf Baukindergeld, wenn der Kaufvertrag zwar im Dezember 2017 unterschrieben, 2018 aber noch berichtigt wurde?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Sana N. am 27.05.2018 

Meine Frau und ich haben den Kaufvertrag im Dezember 2017 unterschrieben, da es jedoch im Kaufvertrag einen Fehler gab (der Betrag wurde falsch geschrieben) wurde im Februar 2018 ein Berichtigungsvermerk gemacht. Das heißt die Korrektur des Kaufvertrages erfolgte in 2018. Hätten wir nach der jetzigen Lage Anspruch auf Baukindergeld? 

Antwort von aktion pro eigenheim 

Das können wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht beantworten. Bisher sind ja erst die Eckdaten zum Baukindergeld bekannt, das Gesetz und die Förderrichtlinien fehlen noch, so dass wir zu vielen Details noch nichts wissen.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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