Meine Frau und ich haben den Kaufvertrag im Dezember 2017 unterschrieben, da es jedoch im Kaufvertrag einen Fehler gab (der Betrag wurde falsch geschrieben) wurde im Februar 2018 ein Berichtigungsvermerk gemacht. Das heißt die Korrektur des Kaufvertrages erfolgte in 2018. Hätten wir nach der jetzigen Lage Anspruch auf Baukindergeld?
Das können wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht beantworten. Bisher sind ja erst die Eckdaten zum Baukindergeld bekannt, das Gesetz und die Förderrichtlinien fehlen noch, so dass wir zu vielen Details noch nichts wissen.
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