Wir haben eine Baugenehmigung für einen Neubau für eine DHH Ende Dez. 2020 erhalten! Der Kaufvertrag für das bebauende Grundstück steht noch aus! Muss der Kaufvertrag bis Ende März notariell beglaubigt sein? Oder reicht zum Baukindergeld beantragen nächstes Jahr der Grundbuchauszug?
Nach Angaben der KfW ist es wichtig, dass Ihr unterschriebener notarieller Kaufvertrag ODER Ihre Baugenehmigung zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.03.2021 datiert ist. Da Sie die Baugenehmigung bereits haben und Eigentümer des Grundstücks sind, erfüllen Sie die Voraussetzungen und können voraussichtlich Baukindergeld beantragen.
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