Wir wohnen seit Dezember 2010 in einer Eigentumswohnung, welcher wir am 08. Mai 2019 (Datum notarieller Kaufvertrag) von meinen Schwiegereltern gekauft haben. Da der Grundbuchauszug aber erst später vorlag, wurde der Antrag auf Baukindergeld nach dem 17.05.2019 gestellt und nun wegen Erwerb von "Verwandten gerader Linie" (Schwiegereltern) abgelehnt. Gibt es eine Chance es doch noch genehmigt zu bekommen, da der Erwerb ja klar vor dem 17.05.2019 stattfand?
Leider sehen wir in diesem Fall keine Chance für das Baukindergeld. Auch wenn Ihr Wohnungskauf deutlich vor Änderung der Förderbedingungen stattgefunden hat, gelten die geänderten Richtlinien für alle Anträge auf Baukindergeld, die seit dem 17.5. 2019 bei der KfW gestellt werden. Somit ist eine Förderung leider nicht mehr möglich.
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