Wir kaufen ein Haus aus einer Erbengemeinschaft in der mein Schwiegervater zu einem Drittel seinen Anteil hat, die restlichen 2/3 sind nicht in gerader Linie mit meiner Frau verwandt. Können wir hier mit Baukindergeld rechnen?
Bei einem Kauf von Verwandten in gerader Linie (in diesem Fall Schwiegervater) kommt das Baukindergeld leider nicht in Frage. Das gilt unseres Wissens auch beim Kauf von einer Erbengemeinschaft.
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