Kann die KfW auch direkt Einsicht ins Grundbuch nehmen?
Einsicht ins Grundbuch kann jeder erhalten, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Zum uneingeschränkten Abrufverfahren sind außerdem Gerichte, Notare, Behörden und öffentlich bestellte Vermessungsingenieure zugelassen. Da die KfW Anstalt des öffentlichen Rechts ist und öffentlich geförderte Mittel vergibt, gehen wir davon aus, dass sie zur Einsicht ins Grundbuch berechtigt ist.
Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.