Wir wohnen derzeit im Ausland und leben von Ersparnissen. Wenn wir jetzt nach Deutschland zurückkehren und noch vor Ende März 2021 ein Haus kaufen, bekommen wir das Baukindergeld für unsere Kinder? Kann es dann Probleme bei der Einkommensberechnung geben? Und muss der Kindergeldanspruch zum Zeitpunkt des Hauskaufes bestehen oder erst zum Zeitpunkt der Antragstellung. Wenn also mein Mann im Februar 2021 zunächst ohne Kinder nach Deutschland zurückkehren würde um ein Haus zu kaufen und ich und die Kinder erst zwei Monate später nachkämen und ab dann kindergeldberechtigt wären, hätten wir dann den Anspruch auf das Baukindergeld?
Wie der Einkommensnachweis funktioniert, wenn die Familie vorher im Ausland gelebt hat, haben wir hier beschrieben. In Bezug auf die Kindergeldberechtigung heißt es im aktuell gültigen Merkblatt der KfW zum Baukindergeld: "Ausschlaggebend für die Höhe der Förderung ist die Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die bei Antragstellung im Haushalt leben und für die zum Zeitpunkt der Antragstellung die Kindergeldberechtigung vorliegt."
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