Meine Frau hat, bevor wir uns überhaupt gekannt haben, ein Haus gekauft. Gleiches gilt für mich. Mittlerweile sind wir verheiratet. Es heißt, dass das Baukindergeld für das erste GEMEINSAME Wohneigentum gilt. Bekommen wir nun das Baukindergeld oder nicht?
In der bisherigen Veröffentlichung zum Baukindergeld heißt es dazu: "Gefördert wird der erstmalige Erwerb von Wohneigentum als Familie. Entscheidend für den Familienbegriff ist der Geburtstag des ersten Kindes." Demnach würden Ihre Immobilienkäufe als Singles nicht zählen. Was bisher zum Baukindergeld bekannt ist, finden Sie hier. Zu Ausnahmen, Ausschlusskriterien etc. wissen wir bisher leider noch nichts.
Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.