Expertenrat

Wir haben 2017 ein Grundstück gekauft, die Baugenehmigung ist von 2018. Können wir Baukindergeld beantragen?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Andreas G. am 05.03.2019 

Wir haben ein neues Grundstück im Dez. 2017 von der Gemeinde gekauft. Der Bauvertrag mit der Baufirma sowie die Baugenehmigung kamen dann erst im Frühjahr 2018 zustande. Haben wir einen Anspruch auf das Baukindergeld?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Das Datum des Grundstückskaufs spielt für das Baukindergeld keine Rolle. Da Ihre Baugenehmigung aus 2018 ist, kommt die Förderung für Sie in Frage. Den Antrag auf Baukindergeld können Sie nach Ihrem Einzug stellen.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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