Wir haben ein neues Grundstück im Dez. 2017 von der Gemeinde gekauft. Der Bauvertrag mit der Baufirma sowie die Baugenehmigung kamen dann erst im Frühjahr 2018 zustande. Haben wir einen Anspruch auf das Baukindergeld?
Das Datum des Grundstückskaufs spielt für das Baukindergeld keine Rolle. Da Ihre Baugenehmigung aus 2018 ist, kommt die Förderung für Sie in Frage. Den Antrag auf Baukindergeld können Sie nach Ihrem Einzug stellen.
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