Wir haben im Jahr 2014 als Paar eine Immobilie von einem Bauträger erworben. Im Jahr 2015 geheiratet und im Jahr 2016 ein Kind bekommen. Nun ist immer zu lesen, dass die Zulage nur für Familien gilt, welche noch keine Immobilie erworben hatten. Wir hatten die Immobilie damals ja theoretisch und auch praktisch nicht als Familie erworben, sondern als Paar. Gibt es hierzu Informationen, ob in unserer Situation ein Anspruch besteht? Falls nicht, gibt es schon Neuigkeiten, bis wann mit näheren Infos gerechnet werden kann?
Nach allem, was bisher bekannt ist, ist für den Familienbegriff beim Baukindergeld der Geburtstag des ersten Kindes maßgebend. Demnach müssten Sie Anspruch auf Baukindergeld haben, wenn Sie jetzt als Familie eine Immobilie erwerben. Bitte beachten Sie: Das ist eine Auskunft nach dem jetzigen Stand der Informationen. Gesetz und Förderrichtlinien sind noch nicht verabschiedet.
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