Expertenrat

Was gilt als Stichtag für das Baukindergeld: Kaufvertrag oder Einzug?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Steffen B. am 29.12.2019 

Wir wohnen aktuell noch zur Miete. Möchten ein Haus in 01/2020 kaufen. Ein zweites Kind wird in 05/2020 geboren. Natürlich möchten wir gerne die Förderung für das Kind mitnehmen. Gilt nun der Tag der Meldebescheinigung (Umzug) oder das Datum vom Kaufvertrag der Immobilie zur Beantragung des Baukindergeldes - dann wäre die Förderung für das 2te Kind ja futsch? Ist Abwarten bis zur Geburt und dann Ummelden oder eine Zwischenvermietung bis nach der Geburt zulässig oder gäbe sonst noch Alternativen ?  

Antwort von aktion pro eigenheim 

Aus terminlicher Sicht müssen Sie sich keine Sorgen um das Baukindergeld machen: Nach Ihrem Einzug (Datum Meldebescheinigung) haben Sie 6 Monate Zeit, das Baukindergeld zu beantragen. Bis dahin wird Ihr zweites Kind ja auch geboren sein. Den Antrag auf Baukindergeld stellen Sie dann nach der Geburt - für die Höhe des Baukindergeldes zählt die Anzahl der Kinder, die bei Antragstellung im Haushalt leben.

Grundsätzlich ist auch eine Zwischenvermietung zulässig.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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