Expertenrat

Wie ist das Baukindergeld steuerlich zu behandeln?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Stephanie M. am 17.11.2018 

Wie ist das Baukindergeld steuerlich zu behandeln? Zählt es als steuerpflichtiges Einkommen, unterliegt es wie Elterngeld dem Progressionsvorbehalt oder ist es ein komplett steuerfreier Zuschuss?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Im Merkblatt der KfW zum Baukindergeld heißt es dazu: "Die Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel kann abhängig von Ihrer individuellen steuerrechtlichen Situation steuerliche Folgen auslösen. Bitte beachten Sie, dass die KfW zur steuerrechtlichen Behandlung der durch KfW-Kredite oder -Zuschüsse geförderten Maßnahmen keine einzelfallbezogenen Auskünfte erteilt. Verbindliche Auskünfte über die steuerrechtliche Behandlung der durch KfW-Kredite, KfW-Zuschüsse oder andere öffentliche Mittel geförderten Maßnahmen dürfen nur von der zuständigen Finanzbehörde erteilt werden. Alternativ dazu können Sie sich individuell von fachkundigen Personen (Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein) steuerlich beraten lassen."


Kommentare

Stephanie M.

Mir geht es nicht um eine individuelle Beratung, sondern um eine grundsätzliche Antwort. Die steuerliche Behandlung ist eine zentrale Frage, die jeden Antragsteller betrifft. Der KfW-Kommentar ist mir auch bekannt. Könnten Sie in entsprechenden Gesetzen oder Verordnungen recherchieren bzw. das BMF um Stellungnahme bitten? Dieses Thema ist für alle relevant!

aktion pro eigenheim

In einer Antwort des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) dazu heißt es: "Das Baukindergeld wird nach § 3 Nummer 58 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerfrei gestellt und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt."

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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