Ich habe 2019 eine Wohnung gekauft und nun fristgerecht den Antrag gestellt. Dabei habe ich jedoch festgestellt, dass das Einkommen von Vor- und Vorvorjahr der Antragstellung gelten anstatt vom Einzugsjahr aus gesehen. Für 2018 hatte ich noch keine Steuererklärung eingereicht und habe dies nun am gleichen Tag wie die Antragsstellung erledigt. Wegen der Corona-Situation und da die Steuererklärung 2018 besondere Umstände hat (erstmalige schwere Behinderung), habe ich Angst, dass der Lohnsteuerbescheid länger als drei Monate auf sich warten lassen könnte. Was kann ich in dem Fall tun?
Um die Frist für das Baukindergeld nicht zu verpassen, sollten Sie vor Ablauf der 3 Monate im Zuschussportal ein formloses Schreiben hochladen, in dem Sie die Umstände für die Verzögerung beschreiben und darauf hinweisen, dass Sie den Lohnsteuerbescheid sofort hochladen, sobald er Ihnen vorliegt. Lesen Sie auch hier unseren Redaktionstipp dazu.
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