Ich und mein Mann haben als Single und damals noch kinderlos zwei Wohnungen geerbt. Eine vermieten wir und in den anderen wohnen wir. Haben wir den Anspruch auf Baukindergeld, wenn wir die Wohnungen verkaufen und uns ein Haus kaufen?
Ob geerbte Immobilien ein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld sind, wissen wir leider noch nicht. Wir hoffen, dass bis Ende des Monats die Förderrichtlinien veröffentlicht sind und dann Klarheit herrscht.
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