Expertenrat

Wir haben als Singles zwei Wohnungen geerbt. Wenn wir diese verkaufen und neu bauen - erhalten wir dann Baukindergeld?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Anastasia B. am 08.07.2018 

Ich und mein Mann haben als Single und damals noch kinderlos zwei Wohnungen geerbt. Eine vermieten wir und in den anderen wohnen wir. Haben wir den Anspruch auf Baukindergeld, wenn wir die Wohnungen verkaufen und uns ein Haus kaufen?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Ob geerbte Immobilien ein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld sind, wissen wir leider noch nicht. Wir hoffen, dass bis Ende des Monats die Förderrichtlinien veröffentlicht sind und dann Klarheit herrscht.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei Ihrer Bauplanung

Newsletter

Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.

 
 
 
 
 
aktion-pro-eigenheim.de verwendet Cookies. Durch die Nutzung unseres Ratgeberportals stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzerklärung