Wir haben im Jahre 2018 eine Eigentumswohnung erworben, die zurzeit vermietet ist und nicht selbst bewohnt wird. Wir haben vor diesen Sommer die Immobilie selbst zu nutzen und innerhalb der drei Monatsfrist Baukindergeld zu beantragen. Da wir weiteren Nachwuchs erwarten, werden wir nächsten Sommer in ein größeres Eigenheim umziehen. Ist eine Übernahme des Baukindergeldes auf die neue Verbleibe möglich und wenn ja wie erfolgt diese?
Das ist leider nicht möglich, das Baukindergeld kann nicht von einer Immobilie auf eine andere übertragen werden. Jeder Antragsteller wird nur einmal gefördert und für jedes Kind kann nur einmalig eine Baukindergeldförderung beantragt werden. Das heißt in Ihrem Fall: Das Baukindergeld endet mit dem Auszug aus der Eigentumswohnung.
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