Expertenrat

Erhalte ich Baukindergeld, wenn ich meine vorhandene Immobilie vor dem neuen Kaufvertrag verkauft habe?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Katharina M. am 13.10.2020 

Ich habe vor dem zu fördernden Haus bereits eine Immobilie besessen, diese aber verkauft, bevor ich den Kaufvertrag für das neue Haus unterschrieben war. Der notarielle Kaufvertrag zum Verkauf des alten Hauses war geschlossen, das Grundbuch aber noch nicht berichtigt. Erhalte ich Baukindergeld?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Ob Sie das Baukindergeld erhalten, hängt von der Erfüllung mehrerer Förderbedingungen ab. Richtig ist aber, dass die Förderung in Frage kommt, wenn eine vorhandene Immobilie vorher verkauft wird. Entscheidend für den Verkauf ist das Datum des Kaufvertrages / Notartermins. Die Berichtigung im Grundbuch spielt keine Rolle für den Stichtag.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei Ihrer Bauplanung

Newsletter

Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.

 
 
 
 
 
aktion-pro-eigenheim.de verwendet Cookies. Durch die Nutzung unseres Ratgeberportals stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzerklärung