Ich habe vor dem zu fördernden Haus bereits eine Immobilie besessen, diese aber verkauft, bevor ich den Kaufvertrag für das neue Haus unterschrieben war. Der notarielle Kaufvertrag zum Verkauf des alten Hauses war geschlossen, das Grundbuch aber noch nicht berichtigt. Erhalte ich Baukindergeld?
Ob Sie das Baukindergeld erhalten, hängt von der Erfüllung mehrerer Förderbedingungen ab. Richtig ist aber, dass die Förderung in Frage kommt, wenn eine vorhandene Immobilie vorher verkauft wird. Entscheidend für den Verkauf ist das Datum des Kaufvertrages / Notartermins. Die Berichtigung im Grundbuch spielt keine Rolle für den Stichtag.
Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.