Ich bin gemeinsam mit meinem Bruder zu gleichen Teilen im Besitz meines Eltern Hauses, wobei das Nutz- und Nießrecht bei meiner Mutter liegt. Meine Frau und ich wollen dieses Jahr ein Haus bauen und kämen gerne in den Genuss von Baukindergeld (für unsere 4 Kinder). Berechtigterweise?
Leider nein. Auch wenn Sie das Elternhaus nicht selbst nutzen können, ist der anteilige Besitz der Wohnimmobilie ein Ausschlusskriterium beim Baukindergeld.
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