Wir wollen auf das Grundstück der Oma reinbauen (Anbau EFH an Haus der Oma). Das Grundstück ist sehr groß. Die Oma würde uns 1/3 überschreiben, was als Fläche für unser Haus jetzt völlig ausreicht. Haben wir Anspruch auf das Baukindergeld, da im Grundbuch die 50% nicht erreicht werden?
Das spielt für das Baukindergeld keine Rolle. Das Grundstück für Ihr Haus gehört dann ja Ihnen (wie groß das Grundstück der Oma war und welchen Anteil Sie dann haben, ist unerheblich), genauso wie das Haus Ihnen gehört. Voraussetzung für den Zuschuss ist lediglich, dass dem geförderten Haushalt mindestens 50 % der Wohnimmobilie gehören.
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