Wir wollen unserem Sohn unser Zweifamilienhaus überschreiben. Er will sodann schnellstmöglich die Wohnung renovieren, ein Zimmer und eine Garage anbauen. Neue Fenster und eine neue Heizungsanlage ist auch vorgesehen. Kommt er in den Genuss von Baukindergeld?
Leider nein. Für Überschreibung, Erbe oder Kauf von Verwandten in gerader Linie kommt das Baukindergeld nicht in Frage. Möglich ist allerdings eine Förderung für die geplante Sanierung: So gibt es für neue Fenster eine Förderung der KfW und großzügige Zuschüsse für eine neue Heizung.
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