Neulich hat die GroKo beschlossen, dass das Baukindergeld rückwirkend ab 01. Januar 2018 gelten wird. Können Sie eine Prognose geben, was diese Frist genau bedeutet; auch anlehnend an die Erfahrung der Eigenheimzulage in der Vergangenheit? Könnten Sie Ihre Prognose am folgenden Beispiel vielleicht darstellen: z.B. im Dezember 2017 den noteriellen Kaufvertrag unterschrieben, Anfang 2018 der Eintrag in das Grundbuch, Mitte 2019 Bezahlung des Grundstücks und Mitte 2019 die vollständige Bezahlung des Hauses (an den Bauträger).
Auch wenn Ihre Frage verständlich ist - eine Prognose wird Ihnen und vielen anderen Bauherren nur wenig Klarheit bringen, denn maßgeblich werden letztendlich die Förderrichtlinien des entsprechenden Gesetzes sein. Dieses Gesetz zum Baukindergeld wird voraussichtlich im Juni 2018 verabschiedet. Wahrscheinlich als maßgebliche Termine sind Daten wie zum Beispiel Beurkundung notarieller Kaufvertrag, Datum der Baugenehmigung oder Datum der Fertigstellung.
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