Derzeit bin ich Mitglied einer Erbengemeinschaft, die im Grundbuch einer Immobilie als Besitzer eingetragen ist. Diese Immobilie soll verkauft werden. Ab wann genau kann ich wieder Baukindergeld erhalten (Termin in notarieller Urkunde für Eigentumsübergang oder erst nach Umschreibung im Grundbuch?).
Als Stichtag für den Verkauf der vorhandenen Immobilie gilt das Datum des notariellen Kaufvertrags. Wenn Sie nach diesem Stichtag eine Baugenehmigung erhalten oder einen Kaufvertrag für eine Wohnimmobilie unterschreiben, kommt das Baukindergeld in Frage (Einhaltung der Förderbedingungen vorausgesetzt).
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