Muss die Auszahlung des Baukindergeldes für jedes Jahr neu beantragt werden? Was geschieht, wenn im Laufe der Zeit das Einkommen über den Grenzbetrag steigt?
Nein. Sie beantragen das Baukindergeld nur einmal, nach der Bewilligung wird es automatisch jährlich ausgezahlt. Spätere Einkommensänderungen haben keinen Einfluss auf die Förderung. Einzige Ausnahme: Wenn Sie die geförderte Immobilie vermieten oder verkaufen, endet die Baukindergeld-Berechtigung mit dem Auszug.
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