Wir besitzen seit ca.10 Jahren ein Wochenendhaus und wohnen aktuell in einer Mietswohnung. Wir würden nächstes Jahr gern eine Eigentumswohnung erwerben. Ist der Besitz des Wochenendhauses förderschädlich? Wenn ja, würde ein Verkauf des Wochenendhauses vor Antragstellung die Förderfähigkeit wieder herstellen?
Förderschädlich ist beim Baukindergeld nur vorhandenes Wohneigentum zur Dauernutzung. Das ist bei einem Wochenendhaus ja nicht gegeben, denn es liegt in einem Wochenendhausgebiet, eine dauerhafte Wohnnutzung ist dort nicht erlaubt. Deshalb kommt das Baukindergeld für Ihre Eigentumswohnung in Frage.
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