Ich habe eine Frage zum Thema Grunderwerbsteuer. Ich habe zum Ende des Jahres 2017 auf Ihrer Website einen Artikel gelesen, dass es bei der Grunderwerbsteuer eine teilweise Kostenrückerstattung geben würde, die man rückwirkend bis Juli 2017 beantragen kann. Leider kann ich diesen Artikel nicht mehr finden. Oder bin ich in dieser Richtung falsch informiert?
Sie haben sicher den Artikel zur Bundestagswahl gelesen mit den Passagen aus den Wahlprogrammen der Parteien. Darin hatten CDU/CSU das Baukindergeld in Aussicht gestellt und einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer - im Falle eines Wahlsiegs sollte das für Kaufverträge beziehungsweise Baugenehmigungen gelten, die seit dem 1. Juli 2017 neu abgeschlossen oder erteilt wurden. Mit dem tatsächlichen Wahlergebnis ist das aber nun hinfällig.
Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.