Wir möchten gerne dieses Jahr ein Haus kaufen. Der Finanzierungsplan der Bank sah auch die Beantragung von Baukindergeld vor. Nun hat sich die Eigentümerin gemeldet um uns mitzuteilen, dass sie erst im Juni das Geld überwiesen bekommen darf, da es sonst zu erheblichen steuerlichen Einbußen kommt. Könnte man nun den Kaufvertrag im März schließen und den Kauf erst im Juni abwickeln?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Für den Anspruch auf Baukindergeld entscheidend ist das Datum des Kaufvertrags. Wenn dieser im März 2021 geschlossen wird, kommt das Baukindergeld in Frage. Kaufabwicklung und Einzug können später folgen. Ihren Antrag auf Baukindergeld stellen Sie dann nach Ihrem Einzug.
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