Ich habe auf meinem Grundstück 5 Ahornbäume mit Umfängen zwischen 145 cm und 220 cm. Mein 1. Bauvorantrag wurde abgelehnt aufgrund des Stadtbildes, so dass ich einen neuen Antrag stellen mußte, der eine Platzierung des Hauses genau an der Stelle der 5 Bäume bedurfte. Ein Bau ohne Fällung der Bäume ist daher nicht möglich. Die Bäume sind mittlerweile auch so groß, dass Sie dem Nachbargrundstück fast den ganzen Tag die Sonne nehmen und bei Sturm die Häuser auch gefährden könnten! Gibt es eine Möglichkeit um Ersatzpflanzungen für diese Bäume herumzukommen?
Ob die Baumfällung erlaubt wird und eine Ersatzpflanzung nötig ist, entscheidet die jeweilige Gemeinde. Zuständig ist in der Regel das Ordnungsamt, in größeren Städten auch das Umwelt-, Naturschutz- oder Forstamt. Dort müssen Sie die Fällung der Bäume beantragen, in den meisten Fällen ist dann ein Ausgleich durch eine Ersatzpflanzung nötig. Ob dann wieder Ahorn geplanzt werden muss oder es auch andere Möglichkeiten gibt, darüber können Sie sicher sprechen, teilweise machen die Ämter auch Vorschläge. Ist eine Ersatzpflanzung nicht möglich, wird unter Umständen eine Ausgleichszahlung festgesetzt. Dafür gibt es allerdings keine pauschale Regelung.
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