Wir haben 2017 ein Grundstück gekauft, ohne Kredit. Wenn wir auf den Beschluss des Baukindergeldes warten und dann den Neubau starten, haben wir dann Anspruch auf die Förderung? Oder zählt der Zeitpunkt des Grundstückerwerbs?
Die bisher veröffentlichten Eckdaten zum Baukindergeld nennen als relevante Daten die Baugenehmigung bzw. den Kaufvertrag. Ob das auch Baugenehmigungen für den Hausbau auf einem zuvor gekauften Grundstück einschließt, können wir derzeit noch nicht mit Sicherheit sagen, weil das Gesetz mit den Förderrichtlinien noch nicht vorliegt.
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