Expertenrat

Wir wohnen schon in unserem Haus, leider konnten wir die Eigentumswohnung bisher nicht verkaufen. Gibt es da keine Ausnahme beim Baukindergeld?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Daniela M. am 22.04.2020 

Wir wohnen seit Januar 2020 in unserem neugebauten Einfamilienhaus. Unsere Eigentumswohnung stand schon vor dem Beginn des Hausbaus zum Verkauf, doch leider haben wir diese bis heute nicht verkauft bekommen, sie steht weiterhin zum Verkauf, weil wir nur eine Immobilie möchten. Ich finde es aber nicht in Ordnung dass wir deswegen kein Baukindergeld erhalten, schließlich haben wir auch für die Wohnung kein Baukindergeld erhalten. Wir haben fest mit dieser Unterstützung gerechnet. Gibt es keine Ausnahmen? Unsere Zwischenfinanzierung hängt auch mit dem Verkauf der Wohnung zusammen, hoffe dass die Wohnung endlich wegkommt.

Antwort von aktion pro eigenheim 

Leider gibt es in diesem Fall keine Ausnahme. Die KfW entscheidet beim Baukindergeld streng nach den Förderrichtlinien. Demnach ist die Förderung nur möglich, wenn der Haushalt zum Stichtag Baugenehmigung kein weiteres Wohneigentum hatte.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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