Erlischt der Anspruch auf Baukindergeld, wenn nach dem Kauf oder Bau der 1., d.h. förderwürdigen Immobilie später eine 2. Immobilie erworben oder ererbt wird?
Nein, der Anspruch auf Baukindergeld erlischt dann nicht. Es sei denn, die erste, geförderte Immobilie wird dann verkauft oder vermietet. Dann endet der Anspruch auf Baukindergeld mit dem Auszug.
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