Expertenrat

Erlischt der Anspruch auf Baukindergeld, wenn später eine 2. Immobilie erworben oder geerbt wird?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Nico K. am 25.09.2018 

Erlischt der Anspruch auf Baukindergeld, wenn nach dem Kauf oder Bau der 1., d.h. förderwürdigen Immobilie später eine 2. Immobilie erworben oder ererbt wird?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Nein, der Anspruch auf Baukindergeld erlischt dann nicht. Es sei denn, die erste, geförderte Immobilie wird dann verkauft oder vermietet. Dann endet der Anspruch auf Baukindergeld mit dem Auszug.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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