Wir haben den Kaufvertrag erst im 4. Quartal 17 abgeschlossen. Im Februar 18 erfolgte dann der Grundbucheintrag, womit der Kauf erst rechtskräftig wurde. Bekommen wir noch Baukindergeld für 2 Kinder?
Nach allem, was wir bisher wissen, ist das Datum des Kaufvertrags maßgebend für das Baukindergeld (bei Neubauten das Datum der Baugenehmigung). Der Grundbucheintrag spielt keine Rolle.
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