Ich beabsichtige ein Haus für meine Familie zu erwerben, im Erdgeschoss befindet sich eine Einliegerwohnung. Darf ich diese vermieten, wenn ich die Förderung erhalte?
Ja, das ist möglich. Das Baukindergeld beantragen und erhalten Sie für die von Ihnen bewohnte Wohneinheit. Die Einliegerwohnung darf trotzdem vermietet werden.
Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.