1. Ich (alleinige Kreditnehmerin /Eigentümerin) habe das Reihenhaus gekauft, indem wir bereits seit 10 Jahren zur Miete wohnen, dieser Kauf musste so passieren, da die bisherigen Eigentümer verkaufen wollten und wir sonst "unsere Heimat" verloren hätten. Um Bei der Bank "kreditwürdig" zu sein, habe ich meine vermietete Eigentumswohnung verkauft. Leider befindet sich das Verkaufsdatum der Wohnung 3 Wochen nach dem Kaufdatum des Reihenhauses (Schwierigkeiten Terminabstimmung mit dem Käufer und Notar). Heißt das tatsächlich im Klartext, dass ich kein Baukindergeld erhalte, weil ich zu dem Kaufdatum noch 3 Wochen lang eine 2. Immobilie besessen habe?
2. Frage: Das Reihenhaus bewohne ich mit 10jähriger Tochter und meinem Lebensgefährten. Das gemeinsame Einkommen übersteigt die 90tsd-Grenze. Allerdings bin ich alleinige Eigentümerin und trage das volle finanzielle Risiko (wenn mein Liebster spontan nicht mehr mein Liebster sein sollte..). Ist die Abfrage über das Einkommen des Lebensgefährten nur dann gültig, wenn beide im Grundbuch stehen? Ich kann leider hierzu keine genauere Ausführung finden. Wenn nein, finde ich es von Regierungsseite (kleines Einkommen mit Baukindergeld unterstützen) nicht ordentlich durchdacht...
Tatsächlich sind beide von Ihnen geschilderten Punkte leider Ausschlusskriterien für das Baukindergeld.
Zu 1. Entscheidend für das Baukindergeld ist, dass sich die Stichtage von Verkauf und Kauf nicht überschneiden. Da Sie am Stichtag Hauskauf / Notartermin noch Eigentümerin einer Eigentumswohnung waren, kommt die Förderung nicht in Frage.
Zu 2. Für das Baukindergeld wird der Haushalt betrachtet. Zu diesem gehört auch Ihr Lebensgefährte mit seinem Einkommen. Wenn Sie also ein Kind haben und die Einkommensgrenze von 90.000 im Haushalt überschreiten, kommt auch aus diesem Grund das Baukindergeld leider nicht in Frage.
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