Expertenrat

Wir haben den Kaufvertrag im Dezember unterzeichnet, im März 2018 bekamen wir den beglaubigten Kaufvertrag. Haben wir Anspruch auf Baukindergeld?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Inna B. am 02.07.2018 

Wir haben den Kaufvertrag im Dezember unterzeichnet. Der Verkäufer müsste noch beim Amtsgericht ein paar Dinge klären. Im Februar war alles geklärt. Im März 2018 bekamen wir den beglaubigten Kaufvertrag vom Notar. Haben wir den Anspruch auf das Baukindergeld?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Grundsätzlich gilt für das Baukindergeld das Datum des Kaufvertrags - was allerdings in Sonderfällen wie dem Ihren ausschlaggebend ist, wissen wir leider nicht. Den bisher sind ja nur die Eckdaten zur Förderung veröffentlicht, die ausführlichen Förderrichtlinien fehlen noch.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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