Meine Frage bezieht sich auf den Erwerb eines Grundstückes mit Baugenehmigung + Neubauvorhaben eines Immo-Anbieters unserer Region als Komplettpaket sozusagen: Die Baugenehmigung ist den Besitzern des Grundstücks (Immo-Fa.) erteilt worden und zwar im Jahr 2015 (Ausstellung der Baugenehmigung), verlängert allerdings im Feb. 2020. Erwerben werden wir diese nach notarieller Beurkundung in diesem Jahr (2020). Somit schließen wir den Kaufvertrag mit der Immo-Fa. (1x Grundstück mit Baugenehmigung, 1x Neubau, 1x Ausbaugewerke - alles aus einer Hand) und allen entsprechenden Formalitäten im Jahr 2020. Wir haben 3 Kinder und erfüllen alle weiteren Voraussetzungen für das Baukindergeld. Was uns verunsichert ist der Fakt, dass die Baugenehmigung aus dem Jahre 2015 ist. Zählt das als Erteilung oder ist der Übergang in unseren Besitz dieser entscheidend? Das finden wir derzeit nicht raus und ich würde mich höchst freuen wenn Sie mir da weiterhelfen können!
Wenn Sie eine Immobilie inklusive Grundstück, Baugenehmigung und Neubau kaufen, gilt das als Kauf von einem Bauträger. In diesem Fall zählt das Datum des notariellen Kaufvertrags als Stichtag für das Baukindergeld. Relevant für die Förderung ist dann das Datum des Kaufvertrags und nicht das Datum der Baugenehmigung.
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