Wir möchten eine alte Gaststätte mit mehreren Gästezimmern und einer Betriebsleiter-Wohnung kaufen. Gewerbe Betrieb ist seit mehreren Jahren stillgelegt. Wir möchten in die Betriebsleiter-Wohnung einziehen und anschließend Umbauen und Teil der früheren Gewerbeflächen Umnutzen. Zum Zeitpunkt des Kaufs waren wir nicht Besitzer einer Wohnimmobilie. Haben wir Anspruch auf Bau-Kindergeld?
Auch in diesem Fall kommt das Baukindergeld in Frage, und zwar für die von Ihnen dann bewohnte Betriebsleiterwohnung. Der Kaufpreis wird dann vermutlich entsprechend der Quadratmeter auf diesen Teil heruntergerechnet und muss höher sein, als das Baukindergeld.
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