Meine Eltern haben mir das Wohnhaus (2 separate Wohnungen) mit über 50 % überschrieben. Somit bin ich Eigentümer eines Mehrfamilienhauses mit über 50 %. Ich habe den vorhandenen Dachstuhl, der nicht für Wohnräume eingerichtet war, vollständig ausgebaut und hier eine dritte Wohnung (mit vorhandener Abgeschlossenheitsbescheinigung) errichtet. Somit sind es drei vollwertige Wohnungen. Sind wir für Baukindergeld qualifiziert? Nach einer Prüfung könnte die Dachgeschosswohnung ggf. auch die Einstufung eines Vollgeschosses nachweisen können.
In diesem Fall bekommen Sie vermutlich kein Baukindergeld. Denn zum Stichtag, also an dem Tag, an dem Sie die Baugenehmigung für den Ausbau erhalten haben/ die Bauanzeige eingereicht haben, hatten Sie bereits eine Immobilie.
Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.