Wir beziehen Baukindergeld. Jetzt möchte mein Partner ausziehen und ich bleibe dort wohnen. Er war leider der Antragsteller. Kann man den Baukindergeldantrag auf meinen Namen umschreiben lassen?
Ja, das sollte möglich sein. Voraussetzung für die Umschreibung des Baukindergelds ist, dass Sie Miteigentümerin sind und schon bei der Antragstellung zum Haushalt gehörten. Den Wechsel des Zuschussempfängers müssen Sie der KfW mitteilen. Diese prüft den Fall individuell und entscheidet dann, ob die Umschreibung möglich ist.
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