Kann Baukindergeld gewährt werden, wenn die neugekaufte Immobilie Hauptwohnsitz ist, es aber noch eine Nebenwohnung gibt (zur Miete)?
Ja, das ist möglich. Für das Baukindergeld ist es wichtig, dass alle Haushaltsmitglieder zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz in der neuen Immobilie haben. Ein Nebenwohnsitz darf aber trotzdem bestehen.
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