Ich habe einen Ehevertrag mit Gütertrennung. Nun möchte ich für mich und mein/unser Kind das gemietete Haus kaufen. Das Eigenkapital und die Finanzierung trage ich alleine. Muss mein Mann, damit ich das Baukindergeld beantragen kann, Miteigentümer des Hauses sein sowie im Kaufvertrag und im Grundbuch stehen.
Beim Baukindergeld wird davon ausgegangen, dass das Wohneigentum als Familie erworben wird. Ob das auch bedeutet, dass die Eltern beide im Kaufvertrag und Grundbuch stehen müssen, wissen wir leider noch nicht. So detailliert sind die bisher veröffentlichten Eckdaten nicht. Zum Start der Förderung wird durch ausführliche Förderrichtlinien hoffentlich Klarheit herrschen.
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