Kann meine Frau die Immobilie meiner Großmutter erwerben, damit wir Baukindergeld berechtigt sind? Die Änderung der Förderungsbedingungen, würde ansonsten bei uns dazu führen, dass die Immbilie meienr Großmutter zum gleichen Preis an eine fremde Familie verkauft wird und diese dann Baukindergeld kassiert, wir ausziehen und woanders ein Haus kaufen und dafür Baukindergeld beantragen. Ich halte diese Änderungen für absolut lächerlich und schlichtweg nicht nachvollziehbar.
Nein, das ist leider nicht möglich. Das Baukindergeld ist ausgeschlossen, wenn der Antragsteller oder ein Haushaltsmitglied (in diesem Fall Sie) in gerader Linie mit dem Immobilienverkäufer verwandt ist.
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