Mein Mann und ich beabsichtigen ein Haus für uns und die drei Kinder zu kaufen, sobald das Baukindergeld durch ist. Mein Mann besitzt allerdings zwei Immobilien, die ihm von seinem Vater überschrieben wurden. Für beide hat der Vater Nießbrauch. In einem Haus wohnen meine Schwiegereltern selber und das andere ist vermietet, wobei die Miete an meinen Schwiegervater fließt. Mein Mann hat momentan keinerlei Vorteile durch den Besitz. Bekommen wir jetzt durch diesen Umstand kein Baukindergeld? Und wenn nein, würde es etwas bringen die Immobilien wieder auf meinen Schwiegervater rückübertragen zu lassen.
Da derzeit noch keine gesetzliche Grundlage für das Baukindergeld vorhanden ist, können wir Ihre Frage auch leider nicht beantworten. Bisher bekannt ist, dass es die Förderung für den Ersterwerb einer Immobilie geben soll. Was darunter zu verstehen ist und was die Ausschlusskriterien sind, wissen wir bisher nicht.
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